Neues Hygienekonzept für das Training im Fitness– und Gesundheitssport
Gem. der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt– und Betriebsbeschränkungsverordnung) vom 7. Mai 2020 (letzte Änderung am 11.08.2020) ist der Sportbetrieb nach § 2(2) unter Voraussetzungen gestattet.
Um diese Voraussetzungen zu erfüllen, hat der TV Geislitz 1920 e.V. das Hygienekonzept (Stand 10.09.2020) erstellt.