Zunächst kein Freizeit– und Amateursportbetrieb mehr zulässig!
Aufgrund der Änderungen der Kontaktbeschränkungen in Hessen müssen wir den Sportbetrieb des TV Geislitz zunächst einstellen!
§ 2 Abs. 2 der Corona-Kontakt– und Betriebsbeschränkungsverordnung vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 302, 315), geändert durch Verordnung vom 19. Oktober 2020 (GVBl. S. 726) und zuletzt am 29. Oktober 2020 angepasst (GVBl. S. 734), ist wie folgt geändert:
Der Freizeit– und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist mit Ausnahme der Sportausübung allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand untersagt.